XL Kadaverhaube | Kadaverabdeckung Rinder und Kühe
Hochwertige, UV-beständige Kadaverhaube mit Transportösen und Handgriffen für einfaches Bedienen. Zum hygienischen Aufbewahren von ausgewachsene Kühen, Rindern, Pferden und sonstigem Großvieh, mehreren Schweinen oder mehreren Kälbern.
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Große Kadaverhaube und Kadaverabdeckung für Kühe, Rinder, Pferde und Schweine
Diese extra große Kadaverabdeckung ist für die kurzfristige Kadaverlagerung von ausgewachsenen Kühen, Pferden, mehreren Schweinen oder Kälbern konzipiert und ist aus unverwüstlichem, UV-beständigem Polyethylen. An der Oberseite der Abdeckung befinden sich zwei Transportösen, die für den einfachen Transport mit dem Hoffahrzeug oder zur Kranbedienung mit einem Strick oder Kette verbunden werden können.
Eigenschaften der XL Kadaverhaube:
- Aus hochwertigem UV-beständigem Polyethylen
- Mit Transportösen auf der Oberseite zum anbringen von Kette oder Strick
- Auf beiden Seiten befinden sich jeweils 2 Handgriffe für den Fall, dass eine Bedienung von Hand notwendig ist
- Außenmaße (LxBxH): 330 x 230 x 115cm
- Innenmaße (LxBxH): 320 x 220 x 110cm
- Gewicht: 80kg
- Farbe: Grün
Vorteile dieser extra großen Kadaverabdeckung:
- Hochwertiges Polyethylen
- Extrem stark und unverwüstlich
- Einfach hochzuheben
- Einfach zu reinigen
Lieferumfang:
-
1 x XL Kadaverabdeckung
- Optional mit Hebebügel
Eigenschaften des Hebebügels:
- Außenmaße (LxBxH): 180 x 17 x 43cm
- Gewicht: ca.15kg
Info! Eine hygienische Kadaverbeseitigung wird in modernen Betrieben immer wichtiger. Durch das große Innenmaß, die fast rechteckige Grundform, wird bestmögliche Abdeckung ermöglicht! Durch die zwei Transportösen an der Oberseite wird der Transport mit dem Hoflader etc. erleichtert. Dank dem geringen Gewicht und den Handgriffen auf beiden Seiten ist auch die Bedienung von Hand möglich. Auch für Pferde, andere Großtiere oder mehrere Schweine einsetzbar.
Tipp! Wähle den Platz für die Kadaverlagerung möglichst weit entfernt vom Tierbestand und außerhalb der Hoffläche. So muss das Sammelfahrzug die Wege des Betriebes nicht befahren.